Die Gemeinde wird durch ihre Gemeindeleitung, zu der auch der Gemeindepastor gehört, geistlich, seelsorglich und organisatorisch geleitet. Sie führt die Geschäfte der Gemeinde und vertritt die Gemeinde nach außen.
Die Mitglieder der Gemeindeleitung werden von der Gemeinde jeweils für 4 Jahre gewählt. Der Gemeindepastor/in ist für die Zeit seiner Berufung amtswegen automatisch Mitglied der Gemeindeleitung. Sie verantworten ihre Arbeit vor Gott und vor den Mitgliedern der Gemeinde.